Tarif
Allgemeines
- Die Abrechnung erfolgt nach den formalen Kriterien des Tarifs 590/999.
- Die Leistungen werden im 5-Minuten-Takt oder pauschal abgerechnet.
- Die Gesamtkosten richten sich nach Befund, angewendeten Techniken und Behandlungsdauer.
- Eine Konsultation dauert in der Regel 50 Minuten und kostet rund CHF 140 CHF.
- Zusätzliche Leistungen wie Berichte, Zeitaufwände für die Koordination mit anderen Gesundheitsfachpersonen oder weitere administrative Leistungen werden gemäss Tarifliste separat verrechnet.
Tarif 590 - Medizinische Massage
- Die Leistungen der Medizinischen Massage werden nach den von den Zusatzversicherungen eingeforderten formalen Kriterien des Tarif 590 (ambulante komplementärmedizinische Leistungen VVG) abgerechnet.
- Der Tarif 590 ist der von den Krankenzusatzversicherungen eingeführter formaler Standard zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen. Der vollständige Tarif kann über die Sasis AG eingesehen werden.
- Der Tarif 590 regelt die formale Rechnungsstellung. Er enthält keine verbindlichen Preisvorgaben für Leistungserbringer.
- Die Vergütung der einzelnen Tarifziffern wird von jeder Versicherung gemäss ihren Versicherungsbedingungen und internen Richtlinien individuell festgelegt.
- Zwischen der Praxis Martina Strässler GmbH und den Krankenversicherungen bestehen keine Tarifverträge oder Preisvereinbarungen.
- Den konkreten Umgang mit den einzelnen Tarifziffern aus dem Tarif 590 regelt jede Versicherung individuell.
Erklärende Hinweise zu den Tarifziffern:
1200 - wird bei der Erstkonsultation je nach Zeitaufwand abgerechnet
1250 - wird bei Nichterscheinen oder bei Absage unter 24h abgerechnet
1251 - wird ab 20:00 Uhr, Sonntags oder Feiertags abgerechnet
1252 - wird bei einer 30 min Akutbehandlung (gleichtags vereinbart) abgerechnet
1253/1254 - werden für das Verfassen eines Berichtes abgerechnet
1257 - wird nach Zeitaufwand für die Koordination der Behandlung mit anderen Gesundheisfachpersonen abgerechnet
Tarif 999 - Ergänzungsleistungen
- Ergänzungsleistungen werden nach Tarif 999 abgerechnet. Im Tarif 999 sind Anwendungen und Techniken aufgeführt, die nicht im Tarif 590 enthalten sind – z.B. Methoden aus Weiterbildungen, Mietausleihe etc.
- Diese Leistungen sind nicht Teil des Tarif 590 und werden in keinem Fall von den Zusatzversicherungen vergütet.
Rückerstattung der Kosten durch die Zusatzversicherung
- Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob und in welchem Umfang Ihre Zusatzversicherung die einzelnen Leistungsziffern übernimmt und welche weiteren Bedingungen gelten.
Behandlungsgrund Krankheit oder Prävention
Behandlungen mit mehrheitlich präventivem Charakter biete ich nur in Ausnahmefällen und vorgängige Anfrage an. Rein präventive Behandlungen werden als solche auf dem Rückforderungsbeleg ausgewiesen.
Behandlungen nach Unfall
- Bei unfallbedingten Beschwerden wird dies auf der Rechnung vermerkt. Die Kosten sind in diesem Fall nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Unfallversicherung einzureichen. Da Unfallversicherer keine verbindlichen Angaben zur Kostenübernahme machen, wird eine vorgängige Abklärung empfohlen.
Praxis Martina Strässler GmbH
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Praxisadresse
Praxis Martina Strässler GmbH
Martina Strässler
Medizinische Masseurin mit eidg. FA
Margarethenstrasse 75
4053 Basel
Kontaktmöglichkeiten
[email protected]
WhatsApp 061 272 20 66 (nicht für Terminvereinbarung)
Terminvereinbarungen gerne über das Onlinebuchungssystem